Die Kirchenkreissynode, kurz KKS genannt, ist das Parlament des Kirchenkreises. Die Gemeinden entsenden Delegierte in dieses Gremium, das alle wesentlichen Entscheidungen über Stellen, Finanzen, Gebäudebewirtschaftung und die gemeinsame inhaltliche Orientierung des Kirchenkreises trifft. Die Geschäfte der Kirchenkreissynode leitet der Vorstand aus fünf Personen.