Gemäß § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) haben der Kirchenkreis Harzer Land und seine Kirchengemeinden über beabsichtigte Ausschreibungen zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.
Informationen über die beabsichtigten Ausschreibungen finden sie hier: