Gebäudemanagement

@Christina Morillo

Unsere Kirchenkreissynode (KKS) legt fest, wie viele Finanzmittel zu welchen Bedingungen an die Gemeinden gegeben werden für die Gebäude der Gemeinden. Es gibt die allgemeine Zuweisung und die speziellen Bauergänzungszuweisungen, die auf Antrag bei größeren Baumaßnahmen vergeben werden.

Durch die sinkenden Gemeindegliederzahlen stehen weniger Ressourcen zur Verfügung.

Der Finanzausschuss hat einen Vorschlag erarbeitet, wie die künftigen Grundzuweisungen gestaltet werden sollen.

Der Gebäudemanagementausschuss hat den Auftrag der KKS erhalten, einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten, wie die künftige Verteilung der Bauergänzungsmittel für Pfarrdienstwohnungen, Gemeinderaumflächen und Kirchen aussehen soll. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Landeskirche eine Kategorisierung der Kirchen einfordert, weil sie künftig nur mehr Kirchen der Kategorie A (und evtl B) mit außerordentlichen Finanzmitteln für besonders große Baumaßnahmen unterstützen kann.

In der Sitzung der Kirchenkreissynode am 31. Mai 2024 hat der Gebäudemanagementausschuss einen Vorschlag vorgelegt, wie das Gebäudemanagementkonzept des Kirchenkreises aussehen könnte (siehe rechte Spalte). Die Gemeinden und Regionen sind nun um ihre Stellungnahme bis zum 6. Oktober 2024 gebeten. Eine Beschlussfassung ist wegen landeskirchlicher Vorgaben für außerordentliche Baumaßnahmen noch in diesem Jahr vorgesehen, voraussichtlich am 13. Dezember 2024.

Die Stellungnahmen sind an den Vorsitzenden des Ausschusses Uwe.Rumberg@evlka.de oder an sup.harzer-land@evlka.de zu richten.

 

Ulrike Schimmelpfeng